4. März als Meilenstein im Blick

Das sächsische Kabinett hat am heutigen Dienstag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden, kann bei der Nutzung von Außensportanlagen wieder auf die 3G-Regelung zurückgegriffen werden.

Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

Karsten Günther, Geschäftsführer SC DHfK und Sprecher der Initiative “TeamSportSachsen”: “Es sind vermeintlich kleine, aber dennoch wichtige Schritte vor allem für den Nachwuchs und den Breitensport. Wichtig ist aber, dass für den 4. März weitere Lockerungen in Aussicht gestellt wurden. Wir haben somit ein klares Zeitfenster in Blick. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann definitiv auch Anpassungen für Innensportanlagen und im Zuschauerbereich erfolgen. Wir gehen fest davon aus, dass dann auch die nächste Stufe in unserem vorgelegten Stufenplan greift.”

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