Liquiditätshilfen & Darlehen – Initiative begrüßt Entscheidungen der sächsischen Staatsregierung

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Sachsens Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller, in seiner Funktion als Sportminister am Dienstag die Eckpunkte einer Förderrichtlinie benannt, die in der heutigen Kabinettssitzung Thema war und am Donnerstag durch den sächsischen Landtag beschlossen werden soll. Die Richtlinie wird bis zum 14. April 2020 im Detail durch das Staatsministerium des Innern erarbeitet und soll am 15. April 2020 in Kraft treten.

Im Kern regelt die Förderrichtlinie die kurzfristige und unbürokratische Vergabe von Zuschüssen zur Existenzsicherung bis zu 10.000 Euro. Darüber besteht für Profivereine in Abhängigkeit vom Liquiditätsbedarf die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen bis zu 500.000 Euro zu erhalten. Das Darlehen wird auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt, ist drei Jahre tilgungsfrei und wird nachrangig gewährt.

Für die Umsetzung der Förderrichtlinie stellt der Freistaat nach Aussagen von Staatsminister Prof. Dr. Wöller rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe teilt sich je hälftig auf Zuschüsse und Darlehen auf.

Die Initiative „TeamSportSachsen“ begrüßt die Entscheidung der sächsischen Staatsregierung.

Karsten Günther, Sprecher der Initiative „TeamSportSachsen“: „Der Fakt, dass dem Sport im Freistaat Sachsen als Teil des gesellschaftlichen Lebens ein wesentlicher Teil der heutigen Kabinettssitzung gewidmet wurde, unterstreicht dessen Wertigkeit. Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung, die damit einige Punkte des unsererseits übermittelten Maßnahmenkatalogs aufgegriffen hat. Jetzt kommt es auf den Landtagsbeschluss am Donnerstag an, um die Themen tatsächlich zur Umsetzung zu bringen und den aufgrund ausbleibender Einnahmen und fortlaufender Kosten akut gefährdeten Klubs schnell unter die Arme greifen zu können. Dazu stehen wir in engem Austausch mit den Verantwortlichen. Wir sehen die Entscheidung als wichtigen ersten Schritt und müssen nun gemeinsam ins Detail gehen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.“

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